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Auszubildende haben die Wahl

Die Chance nutzen, um im Betrieb ein Wörtchen mitzureden: Azubis und junge Beschäftigte im Kreis Heidenheim können ab sofort ihren „Junior-Betriebsrat“ wählen.
JUNGE STIMMEN IM JOB GESUCHT: Azubis im Kreis Heidenheim können ab sofort ihren „Junior-Betriebsrat“ wählen. Die Wahlen zur Jugend- und Auszubildenden-Vertretung (JAV) laufen noch bis Ende November.

JUNGE STIMMEN IM JOB GESUCHT: Azubis im Kreis Heidenheim können ab sofort ihren „Junior-Betriebsrat“ wählen. Die Wahlen zur Jugend- und Auszubildenden-Vertretung (JAV) laufen noch bis Ende November.

Bild: Tobias Seifert

Es geht um die Jugend- und Auszubildenden-Vertretung (kurz: JAV). Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) startet dazu jetzt einen Lockruf in die Wahlkabine des Betriebs.

„Azubis und Jugendliche sollten unbedingt ihr JAV-Team wählen. Es geht immerhin um eine starke Stimme für Azubis, denn die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist das Sprachrohr der jungen Menschen in Betrieben und Verwaltungen. Sie ist der direkte Draht zur Chefetage – und damit ein wichtiger Problemlöser, wenn‘s im Betrieb mal hakt“, sagt der Regionalleiter der IG BAU Baden-Württemberg Andreas Harnack. Die Wahlen zum „jungen Betriebsrat“ laufen noch bis Ende November.

Jugendliche haben einfach eine andere „Betriebsbrille“ auf. „Sie haben frische Ideen und können dem Betriebsalltag Impulse geben. Hier spielt die JAV eine wichtige Rolle, denn sie hat quasi eine Standleitung zur Geschäftsführung“, so Andreas Harnack.

Die JAV sei aber auch ein wichtiger Hebel für junge Beschäftigte im Kreis Heidenheim, um eigene Interessen durchzusetzen: „Von der besseren Azubi-Betreuung im Betrieb bis zum neuen Tablet für die Ausbildung – ein Jugend-Betriebsrat kann einiges bewegen. Auch individuelle Probleme packt eine JAV an – von unbezahlten Überstunden bis zur Nachhilfe beim Lernen für die Berufsschule“, sagt Claudia Praetorius von der Nachwuchsorganisation der Gewerkschaft.

Aktuell gibt es im Landkreis Heidenheim laut den Zahlen der Arbeitsagentur rund 2500 Auszubildende. Eine Interessenvertretung kann jeder wählen, der in einem Betrieb arbeitet, in dem es mindestens fünf Jugendliche oder Azubis und bereits einen Betriebsrat gibt. Stimmberechtigt sind alle Beschäftigten unter 18 Jahren, ebenso alle Azubis. Für die JAV-Wahlen antreten können alle Azubis und alle Beschäftigten unter 25 Jahren.

Informationen zur Wahl gibt es online unter www.jav-portal.de. Azubis aus den Branchen der IG BAU, die einen „Nachwuchs-Betriebsrat“ gründen wollen oder Hilfe bei der Wahl brauchen, können sich direkt an Claudia Praetorius wenden per E-Mail an jungebau@igbau.de.

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