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Infektionen vermeiden in der Gastronomie

Termine für verpflichtende Schulungen in Heidenheim können online und telefonisch gebucht werden.
HYGIENE IST DAS A UND O: Aber auch sonst gibt es einiges zu beachten für alle, die in der Gastronomie oder Lebensmittelzubereitung arbeiten. Das Landratsamt bietet dazu Schulungen an.

HYGIENE IST DAS A UND O: Aber auch sonst gibt es einiges zu beachten für alle, die in der Gastronomie oder Lebensmittelzubereitung arbeiten. Das Landratsamt bietet dazu Schulungen an.

Bild: stock.adobe.com/mikhailberkut

Wer im Landkreis Heidenheim im Bereich Lebensmittelzubereitung oder Gastronomie arbeitet, ist vor Aufnahme dieser Tätigkeit verpflichtet, an einer Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teilzunehmen.

In dieser Belehrung wird über den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln informiert und darüber aufgeklärt, bei welchen Erkrankungen ein Tätigkeitsverbot besteht. Ziel ist es, die Übertragung von Infektionskrankheiten über Lebensmittel zu vermeiden.

Ab sofort besteht die Möglichkeit, Termine für die Belehrung in Präsenz per online unter www.etermin.net/vws_gesundheitsamt_hdh zu vereinbaren. Über einen Link werden alle Informationen, die für den Termin erforderlich sind, bereitgestellt. Auch telefonische Terminbuchungen sind möglich unter Tel. 07321.321-2600. Unter dieser Nummer sind auch weitere Informationen zur neuen Online-Terminvergabe erhältlich.

Die Präsenztermine finden in der Regel donnerstags alle zwei Woche in den Räumen des Gesundheitsamtes im Landratsamt statt. Das Landratsamt bietet darüber hinaus auch die Möglichkeit, die Erstbelehrung online zu absolvieren. Bei der Online-Schulung über die Homepage des Landkreises unter www.landkreis-heidenheim.de (Eingabe im Suchfenster: Umgang mit Lebensmitteln) kann die anfallende Gebühr online beglichen werden. Die Bescheinigung über die Teilnahme wird nach der Belehrung per Mail zur Verfügung gestellt.

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