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Testpflicht für Haushaltsangehörige und Personen mit positivem Selbsttest

Änderungen der Absonderungsverordnung: Welche Regeln jetzt für Personen mit postivem Selbsttest sowie für Haushaltsangehörige von Kontaktperson der Kategorie I gelten.

Bild: stock.adobe.com/Polonio Video

Die aktuellen Änderungen der Corona-Verordnung Absonderung sind am Dienstag, 30. März, in Kraft getreten. Zu den wesentlichen Änderungen gehört eine Testpflicht für Personen, die mit einer Kontaktperson der Kategorie I zusammenleben. Sie müssen sich ab sofort zwischen dem fünften und dem siebten Tag nach Kenntniserlangung über die Absonderungspflicht der im Haushalt wohnenden Kontaktperson ebenfalls testen lassen.
 
Eine Testpflicht ist außerdem für alle Personen vorgeschrieben, die positiv mittels Selbsttest getestet wurden. Laut Verordnung sind sie verpflichtet, unverzüglich nach dem positiven Test einen PCR-Test vornehmen zu lassen. Ziel ist es, so falsch-positive Ergebnisse aufzudecken und sicherzustellen, dass positiv getestete Personen isoliert werden können.
 
pm/Landratsamt Heidenheim


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