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Grillstellen können wieder genutzt werden

Verbot wurde aufgehoben: Im Landkreis Heidenheim können öffentliche Grill- und Feuerstellen im Wald sowie im Abstand von bis zu 100 Meter zum Wald nun bis auf Weiteres wieder genutzt werden.

Bild: Landratsamt

Niederschläge und geringere Temperaturen führten in den vergangenen Tagen zu einer Reduktion der Waldbrandgefahr. Beim Umgang mit offenem Feuer ist aber weiterhin Vorsicht geboten, gerade Funkenflug kann ein offenes Feuer zu einem schwer kalkulierbaren Risiko machen. Der Betrieb von Grillfeuern muss daher stets mit Bedacht und Vorsicht geschehen, da trockene Vegetation und Reisig weiterhin schnell entflammbar sind.

Zudem gilt im Wald vom 1. März bis 31. Oktober ein grundsätzliches Rauchverbot. Es wird auch darum gebeten, keine brennenden Zigaretten aus dem Autofenster zu werfen.

Waldbrandgefahr via QR-Code

Hinweistafeln an allen öffentlichen Grill- und Feuerstellen des Landkreises im Wald und in Waldnähe zeigen einen QR-Code. Mit ihm gelangt man auf die Homepage des Landratsamts, wo tagesaktuell die Nutzbarkeit der Grillstellen angegeben wird.

Fragen beantwortet der Fachbereich Wald und Naturschutz im Landratsamt, Tel. 07321.321-1371.

Landratsamt


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