Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
ALLGEMEINE UND ZUSÄTZLICHE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ANZEIGEN UND BEILAGEN

1.
„Anzeigen-Auftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Die nachfolgenden AGB gelten sinngemäß auch für Beilagen-Aufträge. Es wird dabei auf die folgenden zusätzlichen Geschäftsbedingungen für Beilagen verwiesen. Für Digital-Anzeigen gelten die zusätzlichen Geschäftsbedingungen für digitale Werbung. Für jeden Anzeigenauftrag gelten diese AGB sowie die aktuelle Preisliste des Verlages. Aufträge für Werbung bzw. Anzeigen und Beilagen können persönlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, Telefax oder per Internet aufgegeben werden. Der Verlag haftet nicht für Übermittlungsfehler. Der Auftraggeber gibt mit der Buchung der Anzeige ein Angebot ab. Dieses Angebot wird durch den Verlag in Textform oder durch die Veröffentlichung des Werbemittels (Annahme) bestätigt.

2.
Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Abnahme mehrerer Anzeigen zu gesonderten Konditionen, die der Preisliste zu entnehmen sind. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlussvertrages das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3.
Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen ­abzurufen.

4.
Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

5.
Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

6.
Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

7.
Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

8.
Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag ­unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der ­Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Siehe auch Ziffer 4 der zusätzlichen Bedingungen für Prospektbeilagen.

9.
Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für offensichtlich ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

10.
Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden.

11.
Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Korrekturabzüge: Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Korrekturabzuges gesetzten Frist, spätestens bis zum Anzeigenschluss, mitgeteilt werden.

12.
Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

13.
Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.

14.
Gemäß den Regelungen zur SEPA-Basislastschrift ist der Auftraggeber vor Ausführung der Lastschrift vorab über den Zeitpunkt der Belastung des Kontos zu informieren. Der Verlag informiert den Auftraggeber mindestens 1 Tag vor Belastung des Kontos. Die Lastschrift wird als solche gesondert gekennzeichnet. Die Vorabinformation zur Belastung an den Auftraggeber erfolgt über die Rechnung oder in einer gesonderten Information per E-Mail unter Nennung des Abbuchungstermins.

15.
Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen, der gemäß dem Diskontsatzüberleitungsgesetz von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt – auch während der Laufzeit eines Anzeigen-Abschlusses – das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen sowie die sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen.

16.
Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Belege oder Nachweise geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

17.
Kosten für die Anfertigung erforderlicher Druckvorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

18.
Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie folgende Auflagenhöhe beträgt:

bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H.
bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H.
bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H.
bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H.


Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

19.
Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Kosten übernimmt.

20.
Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

21.
Im Rahmen der Geschäftsbeziehung speichert der Verlag Auftragsdaten und Daten der Kunden mithilfe elektronischer Datenverarbeitungsprogramme. Die freiwilligen Angaben werden zusammen mit den für die Abwicklung des Geschäftsvorfalls erforderlichen Angaben gespeichert und genutzt, um interne Marktforschung zu betreiben, um den Kunden über Produkte und Dienstleistungen zu informieren, die für ihn von Interesse sein können. Sollte der Kunde dies nicht wünschen, kann er der Nutzung der freiwillig zur Verfügung gestellten Daten jederzeit schriftlich bei den in den Mediadaten genannten Ansprechpartnern widersprechen.

22.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Werbeauftrages, dieser AGB oder der Preisliste unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem ursprünglich gewollten wirtschaftlichen Zweck der Regelung am nächsten kommt. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

Die Europäische Kommission stellt (voraussichtlich ab dem 15.02.2016) unter ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen

a)
Bei Änderung der Anzeigen- und Beilagenpreise treten die neuen Bedingungen auch für die laufenden Aufträge sofort in Kraft.

b)
Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet aber nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird.

c)
Bei telefonisch bzw. per Telefax aufgegebenen Anzeigen und bei telefonisch bzw. per Telefax veranlassten Änderungen sowie für Fehler infolge undeutlicher Niederschrift übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe.

d)
Bei der Übersendung von digitalen Druckunterlagen muss getrennt eine schriftliche Auftragserteilung mit allen Angaben, die für die Abwicklung erforderlich sind, erfolgen. Hierzu gehört insbesondere ein Ausdruck des zu belichtenden Dokuments, Zusammendruck und Farbauszüge, Dateiname, Erscheinungstermin, Ausgabe, Anzeigengröße und Ansprechpartner mit Telefonnummer.

e)
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert wurde, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu. Der Auftraggeber hält den Verlag auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei.

f)
Der Auftraggeber übernimmt dem Verlag gegenüber alle Kosten, die aus eventueller Gegendarstellung oder einem aus der Anzeige sich ergebenden Rechtsstreit entstehen.

g)
Im Falle höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz, insbesondere wird auch kein Schadensersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen oder Beilagen geleistet.

h)
Bei Abbestellung einer gesetzten Anzeige werden die Satzkosten berechnet. Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen, rechtzeitig zum Anzeigen-Annahmeschluss.

i)
Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen und Kollektiven Sonderpreise festzulegen. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenkollektive, Sonderseiten, Anzeigenteilbelegungen u. ä. aus technischen Gründen zusammen mit anderen Ausgaben / Verlagsobjekten zu veröffentlichen. Die Anzeigenberechnung erfolgt entsprechend der Disposition des Auftraggebers.

j)
Bei Kennzifferanzeigen ist der Auftraggeber verpflichtet, die den Angeboten beigegebenen Anlagen zurückzusenden.

k)
Die Gewährung einer Agenturprovision bleibt den Werbungsmittlern vorbehalten, die unabhängig vom Werbungtreibenden sind. Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Anzeigen und Beilagen aus dem Ortsgeschäft werden über Werbungsmittler angenommen und zum Grundpreis abgerechnet. Anzeigen zu Ortspreisen (abweichende Preise) werden nicht provisioniert.

l)
Mit Aufgabe einer Anzeige erklärt sich der Inserent damit einverstanden, dass die für die Veröffentlichung und Abrechnung der Anzeige notwendigen Daten gespeichert werden, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus.

m)
Der Verlag ist berechtigt, in der Zeitung erscheinende Anzeigen in den Online-Dienst des Verlages und in Portalen von Kooperationspartnern einzustellen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft in Online-Medien der Heidenheimer Zeitung GmbH & Co. KG finden Sie unter www.hz-online.de/agb


Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Prospektbeilagen

1.
Der Verlag kann im Falle höherer Gewalt oder bei technischen Störungen keine Gewähr für die Ausführung am gebuchten Beilegetermin übernehmen. In diesen Fällen ist auch die Haftung ausgeschlossen. Für mögliche Einsteckfehler im technischen Bereich wird im Rahmen einer Toleranz­grenze von 2 % im Verhältnis zum Gesamtauftrag ebenfalls keine Haftung übernommen.

2.
Die Prospekte müssen spätestens vier Tage vor dem geplanten Erscheinungstermin bei der Druckerei – frei Haus – mit Lieferschein angeliefert werden. Bei Terminunterschreitung kann der Beilagenauftrag nicht zugesichert werden. Entsprechen die angelieferten Beilagen nicht den technischen Bedingungen oder sind die Beilagen nicht ohne Zusatzaufwand technisch zu verarbeiten, behält sich der Verlag vor, die Mehrkosten für die Aufbereitung der Beilagen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

3.
Gemäß Ziffer 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen Beilagen keine Fremdanzeigen ­enthalten und nicht zeitungsähnlich sein. Auf Zeitungspapier gedruckte Beilagen müssen zur deutlichen Unterscheidung zum normalen Anzeigenteil auf Seite 1 in 16-Punkt-Schrift den Hinweis tragen: „ … seitiger Prospekt der Firma … “ Beilagen im Zeitungsformat müssen zweimal gefalzt sein.

4.
Verbundbeilagen, bei denen mehrere Firmen verschiedener Herstellergruppen bzw. werblich ergänzende Einzelhandelsfirmen beteiligt sind, werden zum gültigen Beilagenpreis, zuzüglich eines Aufschlages von 25 % je beteiligter Firma berechnet.

5.
Ein Muster des zu streuenden Prospektes ist bis 14 Tage vor Erscheinen beim Verlag anzuliefern. Die Annahme des Auftrags erfolgt vorbehaltlich der Prüfung des Prospektes nach Ziffer 8 der AGB.

6.
Konkurrenzausschlüsse oder eine Alleinbelegung werden dem Kunden nicht eingeräumt.

7.
Abbestellungen oder Änderungen bereits erteilter Aufträge bedürfen auch bei telefonischer Ankündigung für deren Wirksamkeit der rechtzeitigen schriftlichen Mitteilung an den Verlag.

BEZUGSBEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Abonnementverträge der Tageszeitung HEIDENEIMER ZEITUNG. Unter Zeitung wird nachfolgend sowohl die gedruckte wie die elektronische Zeitung (eZeitung) und das Web-Abo „HZ light“ der HEIDENEIMER ZEITUNG verstanden. Vertragspartner des Kunden ist die Heidenheimer Zeitung GmbH & Co. KG, Olgastraße 15, 89518 Heidenheim (nachfolgend Verlag genannt).

1.
Der Vertrag über den regelmäßigen Bezug der HEIDENEIMER ZEITUNG (bzw. Heidenheimer Neue Presse) kommt nach schriftlicher oder telefonischer Bestellung des Beziehers und durch die schriftliche Bestätigung des Verlages oder mit Beginn der Belieferung zustande. Mit der Bestätigung des Abonnementvertrages sind Lieferung bzw. Bereitstellung, Abnahme und Bezahlung für beide Vertragspartner rechtsverbindlich.

2.
Lieferbeginn ist der im Auftrag genannte Termin. Bei Bestellung ohne Terminangabe gilt schnellstmögliche Lieferaufnahme als vereinbart. Die Lieferung der gedruckten Zeitung erfolgt am Erscheinungstag durch Zeitungszusteller frei Haus. Der Verlag ist berechtigt, die Belieferungen an schwer erreichbaren Orten und außerhalb des Verbreitungsgebietes per Post durchzuführen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten hat der Abonnent zu tragen. Der Verlag hat keinen Einfluss auf die Lauf- und Zustellzeiten innerhalb des Postvertriebsnetzes.

3.
Die HEIDENEIMER ZEITUNG erscheint werktags. Beilagen und Prospekte sind Bestandteil der gedruckten Zeitung (Ausnahme Postvertriebsstück) und können aus technischen Gründen in Einzelstücken nicht weggelassen werden.

4.
Der Bezugspreis der Zeitung enthält beim gedruckten Exemplar die Zustell- bzw. Versandkosten sowie die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Bezugspreis ist generell im Voraus fällig und per Bankeinzug oder durch Überweisung nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Es gilt jeweils der im Impressum der gedruckten und elektronischen Zeitung bzw. auf hz-online.de veröffentlichte Bezugspreis. Der Verlag ist berechtigt, den Bezugspreis anzupassen. Bezugspreisänderungen werden vor ihrer Wirksamkeit in der gedruckten und elektronischen Zeitung oder im Internet unter hz-online.de bekanntgegeben. Kommt der Abonnent mit der Zahlung des Bezugspreises in Verzug, ist der Verlag berechtigt, die Lieferung der Zeitung einzustellen und/oder vom Abonnentenvertrag zurückzutreten.

5.
Ein vergünstigter Preis für Studierende kann nur gegen Vorlage einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung für die gedruckte Zeitung gewährt werden. Der entsprechende Nachweis ist unaufgefordert zuzusenden.

6.
Der Abonnementvertrag gilt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, auf unbestimmte Zeit. Das Abonnement läuft nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit weiter, wenn nicht termingerecht gekündigt wurde oder das Angebot anders lautet. Ist ein Mindestbezug vereinbart, ist dieser einzuhalten. Bei Kündigung vor dem Ablauf des vereinbarten Zeitraums oder Zahlungsverweigerung sind evtl. erhaltene Prämien bzw. der anteilige Prämienwert oder kostenlose Bezugszeiträume anteilig vom Abonnenten zurückzuzahlen.

7.
Die gedruckte Zeitung wird durch Zusteller in den Morgenstunden oder durch die Post zur ortsüblichen Zustellzeit an die im Auftrag angegebene Anschrift oder an eine zwischen Abonnent und Verlag vereinbarte Ablagestelle geliefert. Anschriftenveränderungen sind dem Verlag unverzüglich, beim Abonnement der gedruckten Zeitung mindestens 3
Tage vor Änderung der Bezugsanschrift mitzuteilen. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Meldung ist der Zeitpunkt des Eingangs und nicht der Absendung.

8.
Bei Reisen ist eine Lieferung der gedruckten Zeitung an den Urlaubsort gegen Erstattung der Versandkosten (Porto und Versandspesen) möglich, wenn die Urlaubsanschrift mindestens eine Woche vor Antritt der Reise dem Verlag mitgeteilt wird. Eine Rückvergütung ist bei Bezugsunterbrechungen der gedruckten Zeitung ab dem 8. Tag möglich. Eine Bezugsunterbrechung mit direkt anschließender Kündigung ist nicht möglich. Für Zeitungen, die im Postbezug verspätet zugestellt werden oder ausbleiben, kann kein Ersatz geleistet werden. Eine Bezugsunterbrechung der elektronischen Zeitung oder des Webangebots „HZ light“ und „HZ Digital“ ist nicht möglich.

9.
Die ordnungsgemäße Zustellung der gedruckten Zeitung erfordert einen ausreichend großen Briefkasten bzw. eine ausreichend große Zeitungsrolle mit freiem Zugang, der zu jeder Jahreszeit sicher erreicht werden kann. Auf dem Briefkasten bzw. der Zeitungsrolle muss der Name des Abonnenten deutlich erkennbar angebracht sein. Fehlt ein geeignetes Zustellbehältnis übernimmt der Verlag keine Gewähr, dass die Zeitung den Empfänger in ordnungsgemäßem Zustand erreicht. Eine Verpflichtung des Verlags zum Ersatz oder zur Nachlieferung der Zeitung besteht in diesem Fall nicht. Ebenso übernimmt der Verlag bei Diebstahl der Zeitung keine Haftung.

10.
Eine Kündigung kann nur mit einer Frist zum 5. des jeweiligen Monats erfolgen. Sie bedarf der Schriftform (Brief, Fax, eMail). Verspätet eingegangene Kündigungen können erst zum darauffolgenden Monatsende berücksichtigt werden. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Erklärung ist der Zeitpunkt des Eingangs und nicht der Absendung der Erklärung. Eine Kündigung vor Ablauf eines vereinbarten Bezugs- und Verpflichtungszeitraumes ist nicht möglich.

11.
Bei Nichterscheinen der Zeitung infolge höherer Gewalt, bei Streik oder Aussperrung, besteht kein Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder auf Entschädigung.

12.
Etwaige Reklamationen aufgrund einer vom Verlag zu vertretenden Nichtlieferung der Zeitung sind dem Verlag unverzüglich mitzuteilen. Bei Mitteilung eines Lieferausfalls am Erscheinungstag sorgt der Verlag für eine Ersatzlieferung. Darüber hinausgehende Ansprüche gegen den Verlag bestehen nicht. Für die im Ausland verspätet eintreffenden oder ausbleibenden Zeitungen wird kein Ersatz/keine Entschädigung geleistet.

13.
Mit dem Bezug der HEIDENEIMER ZEITUNG erklärt sich der Abonnent damit einverstanden, dass die für die Verwaltung notwendigen Auftragsdaten in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden; aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus. Der Abonnent erklärt sich - soweit er nicht ausdrücklich widerspricht - damit einverstanden, dass ihm der Verlag im Rahmen des bestehenden Abonnementvertrags Informations- und Werbematerial über Verlagsprodukte und Verlagsdienstleistungen zukommen lässt. Der Verlag bedient sich neben ihrer Servicestellen weiterer Dienstleister zur Erfüllung der jeweiligen Bestellung. Eventuell wird es erforderlich, dass eine dieser Stellen im Auftrag vom Verlag direkt mit dem Kunden Kontakt aufnehmen muss, z.B. wenn dessen Angaben unstimmig oder zur Erfüllung des Auftrags weitere Rückfragen erforderlich sind. Eine über den jeweiligen Auftrag hinausgehende Kontaktaufnahme erfolgt nicht. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt daher ausschließlich immer nur zur Erfüllung bzw. Abwicklung des Auftrags (Bonitätsprüfung, Abrechnung, Bereitstellung) und zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit werden dabei eingehalten. Im Rahmen derartiger Auftragsdatenverarbeitungen bleibt der Verlag (datenschutzrechtlich) verantwortlich und kontrolliert entsprechende Tätigkeiten bzw. Auftragsdatenverarbeitungsverhältnisse.

14.
Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie das Verhältnis zwischen Abonnent und dem Verlag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Anderslautende auch mündliche oder schriftliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Der Verlag kann die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung auf die Zukunft anpassen und ändern.

15.
Sollten einige Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung soll dann durch eine solche wirksame ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Dies gilt auch, falls sich dieser Vertrag als lückenhaft oder undurchführbar erweisen sollte.

16.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Verlages.

17.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

18.
Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Heidenheimer Zeitung GmbH & Co KG, Olgastraße 15, 89518 Heidenheim, Tel. 07321.347-142, Fax 07321.347-108, E-Mail: aboservice@hz-online.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus er-geben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an ... uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rück-sendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung

Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Heidenheimer Zeitung GmbH & Co KG
Olgastraße 15
89518 Heidenheim

Fax 07321.347-108, E-Mail aboservice@hz-online.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) bestellt am (*)/erhalten am (*)_______________________

Name des/der Verbraucher(s):______________________ Anschrift des/der Verbraucher(s): __________________________________________________ Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):_______________________________________ Datum:_________________________
(*) Unzutreffendes streichen

Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die Nutzung digitaler Angebote

19.
Die Angebote „HZ all inclusive“ und „HZ digital“ sind Angebote, die auch als Bundleangebote in Kombination mit einem Tablet gemäß aktueller Preisliste buchbar sind. Der elektronische Zugriff auf die gedruckte Zeitung erfolgt über das Internet mit einem aktuellen Internet-Browser bzw. der iPad-App, die im Apple-Store, bzw. die Android-App, die im Google Play Store, kostenlos herunter geladen werden können. Der Zugang zum Internet und die anfallenden Verbindungskosten sind nicht Vertragsgegenstand. Das Angebot „HZ light“ ist über entsprechenden Zugriff auf der Seite hz-online.de/digital als separate Leistung zu buchen bzw. im Angebot „HZ all inclusive“ und „HZ digital“ bereits enthalten.

20.
Mit der Registrierung bei der HEIDENEIMER ZEITUNG eZeitung und des Webangebots „HZ light“ entsteht ein Nutzungsvertrag mit der Heidenheimer Zeitung GmbH & Co KG. Die Registrierung erfolgt durch die Übersendung des ausgefüllten Online-Registrierungsformulars über das Internet. Anschließend erhält der Benutzer per E-Mail einen Link mit einem Bestätigungscode. Beim Webangebot „HZ light“ erfolgt die Freischaltung durch erfolgreiche Abwicklung des Zahlungsvorgangs über das Online-Zahlungssystem. Bei „HZ digital“ und „HZ all inclusive“ beginnt der Vertrag durch die schriftliche Bestätigung des Verlages oder mit Beginn der Belieferung. Soweit für den Erhalt und die Nutzung der Applikation Anmeldung auf einer durch Dritte bereitgestellten Plattform (z.B. Apple iTunes-Store) erforderlich ist, so gelten für diesen Teil ergänzend die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Plattformbetreibers.

21.
Für die Nutzung der digitalen Angebote gelten die Preise gemäß jeweils aktueller Preisliste. In den Paketen „HZ digital“ und „HZ all inclusive“ ist der Zugriff auf die tagesaktuelle digitale Ausgabe der HEIDENHEIMER ZEITUNG enthalten.

22.
Eine zeitweilige Unterbrechung von eZeitung, App, „HZ digital“ oder „HZ light“ (z.B. Urlaub etc.) ist, ebenso wie eine Erstattung von Abonnementgebühren für Teilzeiträume, nicht möglich.

23.
Der Abonnent ist verpflichtet, Mängel gleich welcher Art, Beschädigungen oder Funktionsstörungen unverzüglich dem Verlag mitzuteilen. Funktionsstörungen, die auf unsachgemäße Bedienung zurückzuführen sind, berechtigen nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen.

24.
Der Zugang zur HEIDENEIMER ZEITUNG eZeitung, App und Webangebot wird 24 Stunden täglich und an 7 Tagen pro Woche zur Verfügung gestellt. Bei Nichterscheinen der Digital-Ausgabe, des Webangebots oder Leitungsstörungen im Internet infolge höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens besteht kein Anspruch auf Leistung, Schadensersatz oder Minderung des Bezugspreises. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungsarbeiten, systemimmanenten Störungen des Internet bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Es wird keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung übernommen. Ansprüche auf Entschädigung bei einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall können nicht geltend gemacht werden. Sonstige Schäden können nur bei grober Fahrlässigkeit, vorsätzlich begangenen Pflichtverletzungen oder einer schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und nur in Höhe der gezahlten Kostenbeiträge für HEIDENEIMER ZEITUNG eZeitung, App oder „HZ light“ geltend gemacht werden. Ansprüche auf Ersatz eines Vermögensschadens sind von vorneherein ausgeschlossen.

25.
Der Nutzername dient in Verbindung mit dem Passwort als Legitimation für das Abonnement der HEIDENEIMER ZEITUNG eZeitung, App und von „HZ light“. Das Passwort ist daher sicher aufzubewahren und darf nicht an Dritte weiter gegeben werden. Personenbezogene Daten, die von der Heidenheimer Zeitung GmbH & Co KG sowie der von ihr beauftragten Partnerfirmen im Rahmen der Anmeldung sowie zur Durchführung der Digital-Serviceleistungen erhoben werden, werden nicht an Dritte weitergegeben und nur genutzt, wenn der Benutzer eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.

26.
Der Verlag erlaubt die Nutzung der digitalen Dienste (eZeitung, App, Webangebote) ausschließlich dem persönlich registrierten Nutzer. Eine Weitergabe der digitalen Inhalte an Dritte ist untersagt, unabhängig von Zweck und Art der Weitergabe. Der Kunde hat das Recht, die Ausgaben zum persönlichen Gebrauch auf dem digitalen Endgerät aufzurufen und im Rahmen der im Portal gegebenen Möglichkeiten herunterzuladen. Eine darüber hinausgehende Nutzung bzw. Verwertung der urheberrechtlich geschützten Zeitungsbeiträge, Abbildungen, Anzeigen etc. der in elektronischer Form vertriebenen Zeitung, insbesondere durch Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, Speicherung, gleich, auf welchem Trägermedium und in welcher technischen Ausgestaltung, z.B. in Inter- oder Intranet, ist unzulässig.

27.
Sollte beim Zustandekommen dieses Vertrages ein digitales Endgerät (z.B. iPad 4, Samsung Galaxy Tab) Bestandteil der Vereinbarung sein, so gilt: Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten gehört das digitale Endgerät (z.B. iPad oder Samsung Galaxy) dem Abonnenten. Der Verkauf des digitalen Endgeräts im Rahmen dieses Vertrags erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst mit vollständiger Bezahlung der Abonnementbeträge für 24 Monate mit Ablauf der Mindestvertragslaufzeit an den Abonnenten über. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen nach Ziffer 29 ff.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen für das Bundle-Angebot „HZ digital“ oder „HZ all inclusive“ & Tablet

28.
Entscheidet sich ein Kunde für den Abschluss eines Vertrags über ein angebotenes Bundle-Angebot „HZ digital“ oder „HZ all inclusive & Tablet, kommt gemäß den Bestimmungen dieser AGB ein Vertrag mit dem Verlag als Anbieter bzw. Verkäufer unter Einbeziehung dieser AGB zustande. Von diesen AGB abweichende Bedingungen und/oder AGB des Kunden erkennt der Verlag nicht an.

29.
Vertragsgegenstände sind die Bundle-Angebote „HZ digital“ bzw. „HZ all inclusive“ & Tablet in verschiedenen Ausprägungen, die auf der Website www.hz-online.de/digital umfassend dargestellt werden. Im Bundle-Angebot enthalten sind grundsätzlich jeweils folgende Bestandteile:

a) ein Tablet (Tablets sind mobile Empfangsgeräte für den Empfang und Abruf digitaler Inhalte über WLAN oder UMTS. Auch soweit das Tablet in einer 3G-fähigen Ausstattungsvariante bestellt wird, schuldet der Verlag nicht die Bereitstellung einer mobilen Datenverbindung. Der Nutzer hat ggf. einen entsprechenden Vertrag mit einem Mobilfunkanbieter auf eigene Kosten abzuschließen.)

b) ein auf 24 Monate befristetes „HZ all inclusive“ oder „HZ digital“-Abo der Heidenheimer Zeitung.

Besonderheit bei Bestellungen von Abonnenten einer oder mehrerer Print-Ausgaben der Heidenheimer Zeitung

Hält ein Kunde bereits ein oder mehrere Abo/s der Print-Ausgabe/n der HEIDENHEIMER ZEITUNG und/oder der Heidenheimer Neue Presse erhält er bei der Bestellung der Bundle-Angebote „HZ all inclusive & Tablet“ Vergünstigungen bezüglich der monatlichen Ratenzahlungen, auf die im Rahmen der jeweiligen Angebote unter auf der Website www.hz-online.de/digital hingewiesen wird. Gleichzeitig verlängert sich die Laufzeit seines Printabonnements um weitere 24 Monate. Die Vergünstigung gilt nur für die Laufzeit des Printabonnements.

Bezüglich der vertragsgegenständlichen Leistungen Tablet und „HZ all inclusive“ bzw. „HZ digital“ ist der Verlag Vertragspartner des Kunden.

30.
Die auf der Website www.hz-online.de/digital oder in sonstigen Werbematerialien vom Verlag dargestellten Bundle-Angebote stellen keine verbindlichen Angebote dar. Ein Vertrag unter Einschluss dieser AGB zwischen Kunde und dem Verlag kommt vielmehr wie folgt zustande:

Der Verlag nimmt nur Vertragsangebote von Kunden an, die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Der Kunde versichert, dass dies der Fall ist.

Der Verlag verschickt nach Erhalt der Online-Bestellung des Kunden an diesen eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Verlag eingegangen ist und stellt keine Annahme des Angebots dar.

Der Vertrag kommt gemäß Ziffer 21 zustande. Der Verlag behält sich die Ablehnung des Angebotes ohne Angabe von Gründen vor, insbesondere für den Fall der Nichtverfügbarkeit des Produkts. (Schaden-) Ersatzansprüche gegen den Verlag sind dabei ausgeschlossen. In diesem Fall wird dem Kunden unverzüglich die Nichtannahme in Schriftform oder in Textform (Fax, Email) mitgeteilt.
Der Verlag bietet keine Produkte zum Kauf bzw. zur Bestellung durch Minderjährige an. Sämtliche Produkte werden zudem nur in haushaltsüblichen Mengen verkauft und dürfen vom Kunden nicht gewerblich zum Weiterverkauf angeboten werden.

Falls der Verlag trotz vertraglicher Verpflichtung durch seinen Lieferanten nicht mit der bestellten Ware beliefert wird, ist der Verlag zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Ggf. vom Kunden vorgenommene Zahlungen an den Verlag werden unverzüglich erstattet. Ein Anspruch auf Verzinsung besteht dabei nicht.

31.
Dem Kunde wird das bestellte Tablet gegen Nachnahme per Post zugestellt. Das Paket wird von unserem Dienstleister CANCOM versandt. Die Nachnahme erfolgt gegen eine Gebühr von 7,00 Euro, zusätzlich zu den einmalige Tabletgebühren.
Auf die mit der Übergabe des zusammenhängenden Regelungen der Bezahlung in Ziffer 33 dieser AGB wird hingewiesen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Der Verlag ist zu Teillieferungen berechtigt (eZeitung/Tablet).

Ist das bestellte nicht vorrätig, so bemüht sich der Verlag um schnellstmöglichen Versand. Falls die Nichteinhaltung des Versandtermins auf höhere Gewalt, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige vom Verlag nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Falls die Nichteinhaltung des Versandtermins auf eine nicht erfolgte Lieferung durch den Hersteller oder Zulieferer vom Verlag zurückzuführen ist, so wird der Verlag dem Kunden die Verzögerung der Lieferung umgehend mitteilen. In diesem Fall kann der Kunde vom Vertrag zurückzutreten.

Der Kunde erhält nach Vertragsabschluss per E-Mail oder Post auf die von ihm im Bestellprozess angegebene (E-Mail-)Adresse die Zugangsdaten zur eZeitung, sofern diese dem Kunde nicht bereits vorliegen. Benutzername und Passwort sind im Rahmen der Registrierung vom Abonnenten selbst anzulegen.

32.
Mit Übergabe der Ware an den Kunden wird ein einmaliger Betrag (je nach Tablet-Modell) fällig, den der Kunde zu zahlen hat. Die Höhe der jeweiligen Einmalzahlung ist den Angebotsbeschreibungen zu entnehmen. Verweigert der Kunde die Einmalzahlung, so wird ihm das Tablet nicht ausgehändigt und geht an den Verlag bzw. den Dienstleister zurück. Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen MwSt.

Eine Kündigung vor Ablauf einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit ist nicht möglich. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Die Kaufsache - das Tablet - bleibt bis zu seiner vollständigen Bezahlung, d.h. bis zur Bezahlung der 24. Monatsrate, im Eigentum vom Verlag. Etwaige Wohnungswechsel des Kunden berechtigen nicht zu einer vorzeitigen Kündigung der Mindestvertragslaufzeit des Kombinationsangebots. eZeitung sowie Tablet sind innerhalb der allgemeinen technischen Grenzen des Internets weltweit verfügbar und nutzbar. Wird im Zuge eines Wohnungswechsels des Kunden die Lieferung und Berechnung einer Printausgabe eingestellt, wird wie in Ziffer 30 verfahren.

Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und zu benutzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Tablet an Dritte zu veräußern oder in sonstiger Weise darüber zu verfügen. Werden Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich, hat der Kunde diese auf eigene Kosten stets rechtzeitig durchzuführen. Beim Auftreten von Sachmängeln bleiben seine Gewährleistungsansprüche unberührt. Bei Pfändung und/oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde dem Verlag unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Weigert sich der Pfändungsgläubiger oder Dritte, den Restkaufpreis zu bezahlen und kann der Verlag zur Wahrung ihrer Rechte die etwaigen (außer-)gerichtlichen Kosten von dem Dritten nicht erlangen, so haftet der Kunde weiterhin für den dadurch entstandenen Ausfall. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Verlag gegen den Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand nachträglich erwirbt. Mit vollständiger Zahlung des Bezugspreises für die Mindestvertragslaufzeit geht das Eigentum am Tablet an den Kunden über.

Eine Verknüpfung des Kombinationsangebotes mit anderen Werbe- oder Prämienmodellen ist nicht möglich.

Aufrechnungen gegen Forderungen vom Verlag durch den Kunden sind nur zulässig, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

33.
Soweit nachfolgend nichts anders bestimmt ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen Mängeln an der Ware nach den gesetzlichen Vorschriften. Zusätzliche Garantien werden nicht abgegeben. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Mängeln an der Ware sind auf den in Ziffer 35 bestimmten Umfang beschränkt. Der Verlag übernimmt keine Gewährleistung für Mängel an den technischen Einrichtungen und der Software des Tablets, die nachweislich auf ein Verhalten Dritter oder des Kunden zurückzuführen sind.

34.
Der Kunde übernimmt und nutzt das Tablet auf eigene Gefahr. Der Kunde ist gegenüber dem Verlag ab der Übernahme bis zur Rückgabe für alle Schäden an dem Tablet und für dessen Verlust sowie aus dem Besitz des Tablets entstehenden Kosten verantwortlich. Er ist verpflichtet, dem Verlag in Schadensfällen oder in Fällen unbefugter Drittnutzung sofort telefonisch und anschließend binnen 24 Stunden in Textform zu unterrichten. Bei vorsätzlicher Beschädigung durch Dritte und bei Diebstahl ist der Kunde verpflichtet, binnen 24 Stunden Anzeige bei der Polizei zu erstatten und dem Verlag das entsprechende Aktenzeichen mitzuteilen.

Der Verlag haftet nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für
a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung vom Verlag oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vom Verlag beruhen; oder
b) Sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Verlag oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vom Verlag beruhen.

Bei Übernahme einer Garantiezusage haftet der Verlag zudem im Rahmen dieser Garantie.

Im Übrigen haftet der Verlag für leichte Fahrlässigkeit nur dann, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Diese Haftung ist beschränkt auf vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, es sei denn es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen sind alle Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz ausgeschlossen.

Im Übrigen gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen auch für die Vertreter und Erfüllungsgehilfen vom Verlag.